Mitseglervereinbarung

 

MITSEGLER-VEREINBARUNG

Für den Segeltörn vom.............................bis zum................................
auf der Segelyacht grand-filou mit dem Heimathafen Lelystad (NL),
bei dem die aufgeführten Personen mitsegeln, werden die nachfolgenden Regelungen getroffen

  • ............................................................... (Skipper / Schiffsführer)
     
  • ............................................................... (Co-Skipper)
     
  • ............................................................... (Mitsegler)
     
  • ............................................................... (Mitsegler)
     
  • ............................................................... (Mitsegler)
     
  • ............................................................... (Mitsegler)
     

1. Zielsetzung des Törns

Bei dem geplanten Törn handelt es sich nicht um eine gewerbliche Ausbildung / Charter im Sinne der Seesportboot-Verordnung §2Abs.5 oder §2Abs.6. Eventuelle Törnbeiträge dienen als Kostenbeteiligung und nicht der Gewinnerzielung.

Ein Segeltörn kann mit unterschiedlichen Zielsetzungen durchgeführt werden. Hieraus ergeben sich in der Durchführung unterschiedliche Schwerpunkte.

(  ) Ausbildung / Skippertraining

Bei dem geplanten Törn handelt es sich nicht um eine gewerbliche Ausbildung im Sinne der Seesportboot-Verordnung.
Der Hauptzweck dieses Törns ist das Sammeln von Erfahrungen, die eine sichere eigenständige Führung eines seegehenden Schiffes ermöglichen soll.
Der Umfang der einzelnen Übungen (Hafen-, Segel-, Motormanöver, Nachtfahrten) richtet sich nach den Vorkenntnissen der Mannschaft und den Wetterbedingungen. Die Törnziele werden in Absprache mit den Mitseglern vom Skipper festgelegt.
Es besteht kein Anspruch auf die Erreichung einer bestimmten Meilenzahl (Törnziel >150 sm pro Woche).

(  ) Freizeit / Urlaubstörn

Bei dem geplanten Törn handelt es sich um eine Freizeitreise. Das Törnziel wird in Absprache mit den Mitseglern unter Berücksichtigung des Freizeitaspektes (Besichtigung, Hafentage usw.) und der Wetterlage vom Skipper festgelegt.

2. Törnkosten

Die Mitsegler erbringen die Kostenbeteiligung, die sich aus der Nichterfüllung des Chartervertrages ergeben können gemeinsam zu gleichen Teilen.
Die anderen Kosten werden zu gleichen Teilen von allen Beteiligten (Skipper, Co-Skipper, Mitsegler) getragen. Dies sind  insbesondere die Kautionen und die Bordkasse (zur Bordkasse gehören Kosten für Verpflegung und Getränke an Bord, Kosten für Diesel, Hafengelder, Gebühren etc.) und etwaige Kosten im Schadensfall, soweit dafür keine Versicherung eintritt oder ein Schaden nicht vorsätzlich von einem Beteiligten verursacht wurde. Die generelle Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 1000€

Die Törnkosten betragen € ...................... Jeder Mitsegler verpflichtet sich, die auf ihn entfallende erste Rate von €...................bis zum ..................... auf das Konto
- Norbert Epping Kto: 44895092 BLZ:30550000 zu zahlen.
Der Restbetrag von €........................ ist bis zum ............................................. zu entrichten.
Die übrigen Kosten werden frühestens bei Törnantritt fällig.
Bei Reiserücktritt eines Mitseglers, gleich aus welchem Grund, zahlt dieser seinen Anteil an den Törnkosten, soweit dafür nicht eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung eintritt oder die übrigen Mitsegler darauf ausdrücklich verzichten.

3. Schiffsführer

Verantwortlicher Schiffsführer ist (sind) ......................................................................
Der Schiffsführer versichert, daß er die notwendigen Erfahrungen, Kenntnisse und Qualifikationen besitzt, um die Yachten unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler in die Bedienung der Yacht ein und führt eine grundsätzliche Sicherheitseinweisung durch.

4. Pflichten der Mitsegler

Eine Yacht ist kein Hotel, und nur, wenn die Teilnehmer/innen aktiv mithelfen, kann eine solche Segelreise erfolgreich sein. Einen erfahrenen Schiffsführer und eine sichere und gut ausgestatte Yacht bekommen Sie von uns. Ihre Bereitschaft zu Kompromissen mit anderen auf doch kleinem Raum und Ihre sozialen Fähigkeiten müssen Sie mitbringen.
Jeder Mitsegler beachtet die Anweisungen des Schiffsführers und informiert ihn (bzw. den jeweiligen Wachführer) in unklaren Situationen.
Jeder Mitsegler achtet selbst auf seine persönliche Sicherheit und trägt bei Bedarf Schwimmweste und Lifebelt.

5. Haftungsausschuß

Jeder Mitsegler fährt auf eigene Gefahr mit und verzichtet auf alle Ersatzansprüche für Personen und Sachschäden gegen den Schiffsführer, die anderen Mitsegler und den Eigner, sofern dieser Mitsegler ist, selbst wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Außerachtlassung von gesetzlichen Bestimmungen verursacht wurde. Dieser Verzicht umfasst auch die Ansprüche mittelbar Geschädigter, die aufgrund Gesetzes Unterhaltsansprüche oder Dienstleistungsansprüche gegen einen Mitsegler haben oder haben können.
Dieser Haftungsausschuss gilt nicht, soweit Schäden von einer Haftpflichtversicherung getragen werden oder vorsätzlich verursacht wurden.

6. Gültigkeit der Vereinbarung

Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, daß die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt, Streitigkeiten beurteilen sich nach deutschem Recht.

Ort, Datum und Unterschriften